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Abgeltungssteuerrechner
27.08.2010 - 08:40 von Admin


Sparer aufgepasst: Ab jetzt, 2009 gilt die Abgeltungsteuer.

Und haben wir eine Chance??

Die Kassen drücken automatisch an das Finanzamt ab. Alles was über dem freibetrag von 801 € für Ledige und 1602 € für Verheirate liegt.

Wir haben hier den Abgeltungssteuerrechner, (ohne Gewähr bzw. Haftung.)









Abgeltungssteuerrechner


Kapitaleinkünfte:


Euro (gerundet)







(c) Steuerformen.de -
Abgeltungssteuer






Es gilt eine einheitliche Abgeltungsteuer in Höhe von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) für alle Kapitaleinkünfte.
Der „Sparer-Pauschbetrag“ (801 Euro bei Ledigen, 1.602 Euro bei Verheirateten) löst den Sparer-Freibetrag und die Werbungskosten-Pauschale ab.
Die 1-jährige Spekulationsfrist bei Wertpapier-Geschäften und die damit verbundene Steuerfreiheit von Veräußerungs-Gewinnen entfallen. Wertpapierkäufe vor dem 1. Januar 2009 bleiben hiervon unberührt.
Auch das Halbeinkünfte-Verfahren entfällt. Zukünftig sind Dividenden, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, voll steuerpflichtig.
Verluste aus Aktien-Direktanlagen können Sie nur eingeschränkt verrechnen - mit positiven Erträgen aus Aktien-Direktanlagen.
Liegt Ihr Steuersatz unter 25%, können Sie sich die Differenz zwischen Steuersatz und gezahlter Abgeltungsteuer über Ihre Steuererklärung zurückholen.
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